Wahlvorstand
Betriebsratswahl (nach BetrVG)
normales Wahlverfahren
vereinfachtes Wahlverfahren, einstufig
vereinfachtes Wahlverfahren, zweistufig (Neugründung eines Betriebsrats)
2018 war reguläres Wahljahr. Mit wenigen Ausnahmen mussten alle Betriebsräte zwischen 1. März und 31. Mai neu gewählt werden.
Besteht kein Betriebsrat kann jederzeit neu gewählt werden.
Eine fehlerhafte Wahl birgt die Gefahr, erfolgreich angefochten, oder gar für nichtig erklärt, zu werden.
Deshalb ist eine Schulung für den Wahlvorstand sinnvoll und erforderlich.
Aus der Praxis anlässlich von Betriebsratswahlen außerhalb des regulären Zeitraums ist eine Schulungsform entstanden, die ich auch vor den regulären Wahlen anbiete.
Eine Schulung für den kompletten Wahlvorstand eines Betriebs, aber auch exklusiv dieses Gremium. So können (bei Vorliegen der nötigen Informationen) statt theoretischem Lernen konkrete betriebliche Fallkonstellationen diskutiert und erforderliche Dokumente erstellt werden. Meist geht der Wahlvorstand mit einem fertigen Entwurf für das Wahlausschreiben aus der Schulung.
Dazu gibt es einiges an Unterstützung von mir: Wahlurnenverleih, Siegel für die Urne, vorgefertigte Stimmzettelumschläge, vorgefertigte Umschläge für den Freiumschlag, Stempel, …
Wahlvorstandsschulungen biete ich meistens 2tägig an. Bei Übernachtung sind 2 1/2 Tage sinnvoll. Bei Vorkenntnissen kann auch 1 Tag reichen.
Normales Wahlverfahren
Meine Schulungen für den Wahlvorstand zur Betriebsratswahl finden auch wenn sie nicht für ein einzelnes Gremium sind, nach Wahlverfahren getrennt statt. Es ist so schon schwierig genug, auf alle nötigen Details zu achten. Wenn es meine Zeit erlaubt, unterstütze ich den Wahlvorstand auch vor und nach der Schulung.
vereinfachtes Wahlverfahren, einstufig
Meine Schulungen für den Wahlvorstand zur Betriebsratswahl finden auch wenn sie nicht für ein einzelnes Gremium sind, nach Wahlverfahren getrennt statt. Es ist so schon schwierig genug, auf alle nötigen Details zu achten. Wenn es meine Zeit erlaubt, unterstütze ich den Wahlvorstand auch vor und nach der Schulung.
vereinfachtes Wahlverfahren, zweistufig
Gründung eines neuen Betriebsrats
Es gibt kaum etwas formal Schwierigeres als das so genannte zweistufige vereinfachte Wahlverfahren. Es ist dringend zu raten, rechtzeitig mit der zuständigen Gewerkschaft Kontakt aufzunehmen. Und mit jemandem, der wie ich Erfahrung mit diesem Wahlverfahren hat.
Da zwischen 1. und 2. Wahlversammlung nur eine Woche liegt, ist es hier kaum möglich, eine Schulung im üblichen Sinn durchzuführen.
Wahl der Schwerbehindertenvertretung (nach SGB IX)
förmliches Wahlverfahren
vereinfachtes Wahlverfahren
Personalratswahl (nach LPVG BaWü)